Team

Organigramm und Personalplan

Grundsätze der Personalentwicklung

Das Bayerische Kinder – Bildungs – und Betreuungsgesetz definiert klar die Berufsgruppen Fachkräfte (FK) und Ergänzungskräfte (EK):

Fachkräfte:
Sozialpädagogische Kräfte mit mindestens einem Abschluss an einer Fachakademie oder einer Fachhochschule.

Ergänzungskräfte:
Kräfte mit einem Fachschulabschluss, Heilerziehungspfleger oder ErzieherInnen im Anerkennungsjahr.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann über Ausnahmen entscheiden, die Qualität des Bildungs – Betreuungs – und Erziehungsauftrags darf keinesfalls gefährdet werden.

Die pädagogische Qualität des Schülerzentrums KRABAT hängt stark vom eigenen Rollenverhalten der Mitarbeiterinnen ab. Um die aus den Leitgedanken resultierenden Zielformulierungen realisieren zu können, bedarf  es folgender Grundverständnisse:

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